Willkommen auf bin da wer noch

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Über diesen Blog

Bin da wer noch ist mein ganz privater Blog, hier geht es um alles was mich bewegt. So ist das Themengebiet der Beiträge auch recht groß. Auch wenn der Blog noch jung ist wird es hier in schon bald kunterbunte Beiträge geben.

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Sonntag, 22. März 2015

Betreuungsvollmacht

Die dritte Vollmacht/Verfügung ist die Betreuungsvollmacht, diese kommt in Einsatz wenn man von der notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht keinen Gebrauch machen möchte. Die Betreuungsvollmacht  ist eher eine Empfehlung und ein abraten zugleich, denn in dieser gibt man an wen man sich als Beteuer vorstellen kann und wen nicht. Die Betreuungsvollmacht  wird in dem Fall beim Betreungsgericht vorgelegt und das Gericht versucht sich an diese Vorgaben zu halten, entsprechend der Richtlinien zu Bestellung eines amtlichen Betreuers.

In der Betreuungsvollmacht kann man auch noch wünsche niederschreiben welche vom Betreuer eingehalten und respektiert werden sollen. Hierzu zählen zum Beispiel Unterbringung und Versorgung.

Die Betreuungsvollmacht ist einfacher gehalten kann aber auch einfacher und kostengünstiger angepasst werden. Und so man eine verlässliche Person gewählt hat wird das Betreuungsgericht dem Wunsch nachkommen.
Ein Problem ist, dass die Betreuungsvollmacht leichter anzuzweifeln ist. So kann eine Betreuungsvollmacht aussehen

Betreuungsvollmacht
Vollmachtgeber

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

 

Für den Fall, das ich meine Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln kann und ein Betreuer für mich bestellt werden muss, lege ich hiermit fest, dass Herr/Frau

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

zu meinem Betreuer bestellt wird. Ersatzweise soll Herr/Frau

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

zu meinem Betreuer bestellt werden.

Auf keinen Fall soll Herr/Frau

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

zu meinem Betreuer bestellt werden.

Die von mir bevollmächtigte Person ist befugt, mich in Angelegenheiten bezüglich:

der Gesundheitsvorsorge sowie ambulanter und stationärer Behandlung, Pflege und Betreuung
aller Aufenthalts- und Wohnungsfragen
der Vermögensverwaltung
rechtlicher und versicherungstechnischer Fragen
zu vertreten.

Diese Vollmacht enthält jedoch nicht die Befugnis Untervollmachten zu erteilen.

Da diese Vollmacht eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermeiden soll, bleibt sie auch dann in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig werden sollte.

Diese Betreuungsvollmacht ist nur dann wirksam, wenn Herr/Frau (Vollmachtnehmer) diese Vollmachturkunde bei der Durchführung von Rechtsgeschäften im Original vorlegen kann.

 

Ort, Datum

 

(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)

Freitag, 20. März 2015

Was wünsch ich mir von meinen Lesern

Neben den Beiträgen ist der Leser das wichtigste Gut eines Blogs. Was wünsch ich mir von meinen Lesern.

Ich wünsch mir das sie das finden was sie suchen, das sie Spaß an meinen Beiträgen haben. Und wenn es gefällt oder was zu sagen gibt einen Kommentar hinterlassen. Ich erwarte nicht, dass sie wiederkommen, aber wünschen tue ich es mir, da mein Blog dann doch Interesse geweckt hat.

Meine Wunsch wäre das man mit dem Leser mehr interagieren kann und das der Blog dadurch mehr lebt, ich bin aber nicht der Mensch der sich da aufdrängt. Und Popups zum Liken, abonieren und so weiter animieren mag ich nicht. Ich finde es schöner wenn der Leser selbst die Initiative ergreift.

Dieser Beitrag ist ein Vorschlag aus dem Webmasterfriday.

Die Patientenverfügung

Mit der Vorsorgevollmacht habe ich schon die Vollmacht beschrieben, die sicherstellt, dass die rechtlichen Angelegenheiten geregelt sind. Hier benennt man noch zu Zeiten in denen man bei Bewusstsein ist, wer einen dann vertreten darf. In diesem Beitrag geht es um die Patientenverfügung

Wofür ist die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt wie Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige in einer akuten Notfallsituation oder bei anhaltender Erkrankung deren Ausgang tödlich ist sich in den Punkten der medizinischen und pflegerischen Versorgung und auch bei der Ersten Hilfe verhalten sollen.
Die Patientenverfügung enthebt Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige ihre Eide und ethischen Vorgaben. 

Was wird in der Patientenverfügung geregelt

In der Patientenverfügung  legt man fest wie mit 
  • Lebenserhaltenden Maßnahme
  • Schmerz und Symptombehandlung
  • Künstiche Ernährung und Flüßigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Ort der Behandlung 
umgegangen werden soll.

Wie Sicher ist die Patientenverfügung

Wenn die Patienverfügung erstmal vorliegt ist die Einhaltung der Vorgaben kein Problem. Daher ist es wichtig das man es der Person wo man sie hinterleg vertraut und zutraut diese im Fall der Fälle die Patientenverfügung vorzulegen. Im Endeffekt führt jede Klausel unweigerlich zum Tod und das ist etwas was für viele nicht vorstellbar ist. 
Ärzte und Pflegepersonal richten sich in der Regel nach den Vorgaben der Patientenverfügung, für den Fall das ein Arzt oder jemand vom Pflegepersonal es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, haben Krankenhäuser und Pflegeeinrichtung Regelung die sicherstellen, dass im Sinne des Patienten gehandelt wird. 
Das keine halbherzige Diagnose getroffen wird ist auch in der Patientenverfügung geregelt, so müssen zwei Ärzte unabhägig von einander den nicht mehr abzuwendenden Tod feststellen. 

Wann tritt die Patientenverfügung nicht in Kraft

Der herbeigerufene Notarzt kann keine Rücksicht auf die Patientenverfügung nehmen. Zum einen ist seine Aufgabe leben zu Retten und das schnell. Hier fehlt die Zeit eine Patientenverfügung zu prüfen. Zum anderen sind wie im oberen Punkt beschrieben zwei unabhängig von einander prüfende Ärzte notwendig. 
Dies kann man nur verhindern in dem man keinen Notarzt ruft aber das zu entscheiden ist echt schwer.

Bei wem sollte ich die Patientenverfügung hinterlegen

Diese Frage hab ich mir wirklich gestellt, da meine Frau und ich uns bei dem Thema einig sind, bin ich mir sicher das sie in dem Fall auch wenn es schwer ist die richtige Entscheidung und die Patientenverfügung vorlegt. 
Zur Sicherheit habe ich in einem anderen Fall empfohlen sie bei zwei Personen und dem Hausarzt zu hinterlegen.
Wichtig ist das man mit seinen Angehörigen bespricht wie ernst es einem mit der Patientenverfügung ist.

Wie mache ich auf die Patientenverfügung aufmerksam

Es gibt Situationen in denen nicht sofort ein Angehöriger da ist. Hierfür habe ich mir eine Scheckkarte fertig gemacht. Diese trage ich in meiner Geldbörse direkt auf dem Ausweis. Ein rotes Kreuz hebt die Wichtigkeit dieser Karte hervor. 
Im Falle das man ins Krankenhaus eingeliefert wird und noch kein Angehöriger da ist und man sich selbst nicht äußern kann wird der Personalausweis gesucht und somit der Hinweis gefunden.

Weiterführende Links:

Scheckkarte bestellen

Donnerstag, 19. März 2015

Login einrichten für Telekom Dienste

Im Beitrag Ersteinrichtung der IP basierten Telefonie waren wir bereits im Kundencenter der Telekom. Hierhin wird es uns noch öfter führen. Das Login war zu der Zeit Zugangsnummer und Persönliche Kennwort, aber das ist umständlich und wer kann sich eine 12 und eine 8 stellige Zahl auch schon merken.

So kümmern wir uns jetzt um ein Login. Im Kundencenter-Login geben wir nochmal die  Zugangsnummer und Persönliche Kennwort ein und klicken auf Login. Links im Menu geht man auf Meine Daten und dort auf Passwörter und Pins. 


Passwort

Das Passwort ist das Passwort welches fürs Login ins Kundencenter und verschiedene Dienste der Telekom benötigt wird.
Dieses wollen wir persönlicher gestalten wie eine 8 stellige Zahl, abgesehen davon das nicht jeder sich eine 8 stellige Zahl merken kann, ist diese auch nicht sehr sicher.

mit einem Klick auf Passwort ändern kommt man auch schon auf die entsprechende Seite. Im Feld aktuelles Passwort gibt man das Persönliche Kennwort ein. Aktuell muss das Passwort mindestens 8 Zeichen haben und zwei der folgenden Kriterien haben: Zahl, Großbuchstabe, Kleinbuchstabe Sonderzeichen. Nach einem klick auf weiter kommt ein Erfolgshinweis oder auch nicht, falls nicht wird einem ein Hinweis in Rot angezeigt wo der Fehler ist.

TIPP: Ich habe mir angewöhnt den Anfangsbuchstaben groß zu wählen dann paar Kleinbuchstaben und Zahlen die für mich Sinn ergeben und ein Sonderzeichen am Ende einzusetzen.
Dies ist bei der Telekom nicht zwingend erforderlich, aber zum einen ist es sicher und zum anderen hat man prophilaktisch alle erdenklichen Zeichenarten erwischt die eventuell auf einer anderen Webseite verlangt werden.Ich habe soviele Logins das ich lieber mit weniger Passwörtern arbeite.

E-Mail Adresse

Auch wenn man schon hier und da eine E-Mail Adresse hat und wenn man eigentlich keine weitere benötigt, ist es sinnvoll sich die Haupt E-Mail Adresse bei der Telekom einzurichten, Da diese den Benutzernamen bildet und somit die Zugangsnummer beim Login ablöst.

Um die E-Mail Adresse einzurichten geht man ins E-Mail Center hier sollte man noch eingeloggt sein, ansonsten noch einmal mit Zugangsnummer und Persönliche Kennwort einloggen. Da es das erste Login ist einfach den Assistenten durchlaufen und fertig ist die E-Mail Adresse.

TIPP: Wenn man die t-online E-Mail Adresse nutzen möchte, richtet man sich als Hauptadresse eine einfache E-Mail Adresse ein aber gibt diese nicht bekannt und verwendet sie ausser für das Login nirgends. Zum einen ist das Login so noch sicherer zum anderen hält es das Postfach sauber dazu später mehr.
Beispiel: fam.nachname.21 oder vorname.privat.21 Für den normalen E-Mailverkehr arbeite ich nicht mit der Hauptadresse sondern mit zusätzlichen E-Mail Postfächern.
So ab jetzt können wir uns mit dem vor dem @t-online.de und dem gerade eingerichteten Passwort in die Telekom Dienste einloggen.

Die Vorsorgevollmacht

Ein wichtiges Dokument für die Miniserie ist die Vorsorgevollmacht. In der Vorsorgevollmacht regelt man schon zu Zeiten, in denen man noch im vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeiten und bei Bewusstsein ist, welche Person für bestimmte Dinge des täglichen Lebens zuständig sein soll.

Hierzu gehören alle rechtlich relevanten Angelegenheiten bei denen ein Stellvertreter erlaubt ist. Fragen der medizinischen Behandlung, der freiheitsentziehenden Unterbringung oder der Vertretung in gerichtlichen Verfahren Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein.

Das Wahlrecht, Eheschließung und Testament können zum Beispiel nicht in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.

Die Vorsorgevollmacht sollte gut durchdacht sein, da die hier bevollmächtigte Person für einen so gut wie alles entscheiden darf. Eine Änderung dieser Person ist aufwendig und kostet erneut die Notargebühren. Die Person sollte einen auch gut kennen denn sie soll ja im Sinne und für den Betreuten entscheiden.

Eine Vorsorgevollmacht kann auch ein gerichtlich bestimmtes Verfahren zur Stellung eines gesetzlichen Betreuers vermeiden oder bekräftigten das der eigene Bevollmächtigte die Position des Betreuers bekommt.

Weiterführende Links:
Formular Vorsorgevollmacht

Mittwoch, 18. März 2015

Und da war wieder dieser Punkt

Dank dem immer besser werdenden Wetter merke ich wie sich meine Kondition, dank COPD verschlechtert. Über den Winter ging es recht gut, aber seit einem Monat merke ich wie es rein lufttechnisch schlechter wird.

Und so bin ich an dem Punkt wie ich meinem Körper doch ein gesünderes Leben bieten möchte.

Mit dem Rauchen aufhören


Da ich durch einen Schicksalsschlag im Januar wieder stärker geraucht habe, werde ich jetzt erstmal, so gut es die Sucht zulässt, das Rauchen reduzieren. Später werde ich dann ganz aufhören. Aber dazu an anderer Stelle mehr.

Essen und trinken


Ein Glück aufgrund der Basischen Ernährung und Vitaminreichen Ernährung hier im Haushalt ist da beim Thema Essen nicht viel zu tun. Ausser ich muss sehen das ich mehr Kalorien zu mir nehme. Da mein BMI im unteren Bereich ist.
Beim Trinken werde ich meinen Alkoholkonsum so beibehalten wie er ist. Eigentlich bin ich nur Partytrinker und der Konsum zu Hause ist so das Bier schlecht wird. Beim Trinken will ich aber zusehen das ich auf alle Fälle 1,5 Liter währen der Arbeit oder über Tag an freien Tagen zu mir nehme. Den Rest bringen dann die Getränke bei den Mahlzeiten. Auch der Kaffeekonsum soll so bei drei Tassen im Durchschnitt bleiben.

Sport


Aktuell tendiere ich dazu Spaziergänge reichen vollkommen aus, wenn sich das mit der Luft wieder eingependelt hat und das mit dem Rauchen aufhören geschafft ist, dann kann ich ja mal wieder wegen einem Fitnessstudio schauen.

Streß minimiren


Ja das ist immer ein Thema für sich. Zumindest der Streß auf der Arbeit ist letztem Oktober hinfort. Ein internen Wechsel war wirklich das Beste was mir passiert ist. Andere Stresspunkte werde ich im Laufe des Jahres angehen und was auch gegen meinen Streß helfen soll ist dieser Blog.

Und jetzt zu meinen Lesern


Wie handhabt ihr das? Was tut ihr eurem Körper gutes? Was haltet ihr von meinen Wünschen oder Plan? Oder hab ich noch was vergessen?

Bis denn dann, euer

Michl

Wie soll meine Leben enden

Eine mehr oder minder philosophische Frage, die ich mir schon oft gestellt habe. Nicht aufgrund einer Erkrankung oder weil mir das Leben über war, sondern weil ich weiß wie ich nicht sterben möchte. Zu oft habe ich in der Vergangenheit gesehen, dass es Menschen gab die gelitten haben oder wahrscheinlich gar nicht mehr mitbekommen haben, dass sie leben.

Der Tod dauert das ganze Leben. Und hört vermutlich auf, wenn er eintritt.

Und einem jeden von uns kann es passieren das man einen Unfall hat der nicht tödlich, aber komatös endet. Und man bis zum Lebensende was nicht feststeht dahin vegetiert. Auch gibt es Erkrankungen die einen schnellen und bösartigen Verlauf haben und dafür sorgen, dass man ein Pflegefall wird.

Es soll nicht das Gefühl aufkommen das es hier um Pflegefälle oder Behinderte geht. Es geht hier wirklich darum Das ein Überleben nur noch von Maschinen und Medikamenten abhängig ist und man in dieser Situation nicht mehr selbst entscheiden kann.

Wie in unserem Rechtsstaat üblich gibt es hierfür auch Regelungen. Drei Dokumente sind sehr wichtig. Wenn man diese hat sind Angehörige oder Vertraute in der Lage für einen zu entscheiden. Oder in Form der Patientenverfügung sich und die Ärzte und das Pflegepersonal Ihrer Pflicht zu entbinden.

Hier im Blog werden in den nächsten Tagen diese Beiträge zu dem Thema veröffentlicht:

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Patientenverfügung
  3. Betreuungsvollmacht
  4. Links und Downloads zum Thema
Fazit: 
Wenn man mindestens zwei dieser Dokumente vorbereitet hat und bei verlässlichen Personen hinterlegt hat, kann man sich relativ sicher sein, dass der Wunsch wie man sterben möchte nach besten Wissen eingehalten wird.
Auch wenn ich hier immer wieder darauf hinweise das man abwägen sollte wem man diese mächtigen Verfügungen und Vollmachten in die Hand gibt. Ich selbst würde erst zögern, aber dann das richtige machen. 
Wichtig ist es wie ich es auch gemacht habe in Gesprächen mit den betroffenen festzustellen und zu untermauern wie wichtig einem dieses Thema ist, wohlhoffend dass das Leben noch lange geht.

Ich denke oder weis sogar das es mit meinen vertrauten klappt.