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Sonntag, 22. März 2015

Betreuungsvollmacht

Die dritte Vollmacht/Verfügung ist die Betreuungsvollmacht, diese kommt in Einsatz wenn man von der notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht keinen Gebrauch machen möchte. Die Betreuungsvollmacht  ist eher eine Empfehlung und ein abraten zugleich, denn in dieser gibt man an wen man sich als Beteuer vorstellen kann und wen nicht. Die Betreuungsvollmacht  wird in dem Fall beim Betreungsgericht vorgelegt und das Gericht versucht sich an diese Vorgaben zu halten, entsprechend der Richtlinien zu Bestellung eines amtlichen Betreuers.

In der Betreuungsvollmacht kann man auch noch wünsche niederschreiben welche vom Betreuer eingehalten und respektiert werden sollen. Hierzu zählen zum Beispiel Unterbringung und Versorgung.

Die Betreuungsvollmacht ist einfacher gehalten kann aber auch einfacher und kostengünstiger angepasst werden. Und so man eine verlässliche Person gewählt hat wird das Betreuungsgericht dem Wunsch nachkommen.
Ein Problem ist, dass die Betreuungsvollmacht leichter anzuzweifeln ist. So kann eine Betreuungsvollmacht aussehen

Betreuungsvollmacht
Vollmachtgeber

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

 

Für den Fall, das ich meine Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln kann und ein Betreuer für mich bestellt werden muss, lege ich hiermit fest, dass Herr/Frau

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

zu meinem Betreuer bestellt wird. Ersatzweise soll Herr/Frau

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

zu meinem Betreuer bestellt werden.

Auf keinen Fall soll Herr/Frau

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

zu meinem Betreuer bestellt werden.

Die von mir bevollmächtigte Person ist befugt, mich in Angelegenheiten bezüglich:

der Gesundheitsvorsorge sowie ambulanter und stationärer Behandlung, Pflege und Betreuung
aller Aufenthalts- und Wohnungsfragen
der Vermögensverwaltung
rechtlicher und versicherungstechnischer Fragen
zu vertreten.

Diese Vollmacht enthält jedoch nicht die Befugnis Untervollmachten zu erteilen.

Da diese Vollmacht eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermeiden soll, bleibt sie auch dann in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig werden sollte.

Diese Betreuungsvollmacht ist nur dann wirksam, wenn Herr/Frau (Vollmachtnehmer) diese Vollmachturkunde bei der Durchführung von Rechtsgeschäften im Original vorlegen kann.

 

Ort, Datum

 

(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)