Ein wichtiges Dokument für die Miniserie ist die Vorsorgevollmacht. In der Vorsorgevollmacht regelt man schon zu Zeiten, in denen man noch im vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeiten und bei Bewusstsein ist, welche Person für bestimmte Dinge des täglichen Lebens zuständig sein soll.
Hierzu gehören alle rechtlich relevanten Angelegenheiten bei denen ein Stellvertreter erlaubt ist. Fragen der medizinischen Behandlung, der freiheitsentziehenden Unterbringung oder der Vertretung in gerichtlichen Verfahren Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein.
Das Wahlrecht, Eheschließung und Testament können zum Beispiel nicht in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.
Die Vorsorgevollmacht sollte gut durchdacht sein, da die hier bevollmächtigte Person für einen so gut wie alles entscheiden darf. Eine Änderung dieser Person ist aufwendig und kostet erneut die Notargebühren. Die Person sollte einen auch gut kennen denn sie soll ja im Sinne und für den Betreuten entscheiden.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch ein gerichtlich bestimmtes Verfahren zur Stellung eines gesetzlichen Betreuers vermeiden oder bekräftigten das der eigene Bevollmächtigte die Position des Betreuers bekommt.
Weiterführende Links:
Formular Vorsorgevollmacht
Donnerstag, 19. März 2015
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