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Bin da wer noch ist mein ganz privater Blog, hier geht es um alles was mich bewegt. So ist das Themengebiet der Beiträge auch recht groß. Auch wenn der Blog noch jung ist wird es hier in schon bald kunterbunte Beiträge geben.

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Donnerstag, 19. März 2015

Die Vorsorgevollmacht

Ein wichtiges Dokument für die Miniserie ist die Vorsorgevollmacht. In der Vorsorgevollmacht regelt man schon zu Zeiten, in denen man noch im vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeiten und bei Bewusstsein ist, welche Person für bestimmte Dinge des täglichen Lebens zuständig sein soll.

Hierzu gehören alle rechtlich relevanten Angelegenheiten bei denen ein Stellvertreter erlaubt ist. Fragen der medizinischen Behandlung, der freiheitsentziehenden Unterbringung oder der Vertretung in gerichtlichen Verfahren Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein.

Das Wahlrecht, Eheschließung und Testament können zum Beispiel nicht in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.

Die Vorsorgevollmacht sollte gut durchdacht sein, da die hier bevollmächtigte Person für einen so gut wie alles entscheiden darf. Eine Änderung dieser Person ist aufwendig und kostet erneut die Notargebühren. Die Person sollte einen auch gut kennen denn sie soll ja im Sinne und für den Betreuten entscheiden.

Eine Vorsorgevollmacht kann auch ein gerichtlich bestimmtes Verfahren zur Stellung eines gesetzlichen Betreuers vermeiden oder bekräftigten das der eigene Bevollmächtigte die Position des Betreuers bekommt.

Weiterführende Links:
Formular Vorsorgevollmacht

Mittwoch, 18. März 2015

Wie soll meine Leben enden

Eine mehr oder minder philosophische Frage, die ich mir schon oft gestellt habe. Nicht aufgrund einer Erkrankung oder weil mir das Leben über war, sondern weil ich weiß wie ich nicht sterben möchte. Zu oft habe ich in der Vergangenheit gesehen, dass es Menschen gab die gelitten haben oder wahrscheinlich gar nicht mehr mitbekommen haben, dass sie leben.

Der Tod dauert das ganze Leben. Und hört vermutlich auf, wenn er eintritt.

Und einem jeden von uns kann es passieren das man einen Unfall hat der nicht tödlich, aber komatös endet. Und man bis zum Lebensende was nicht feststeht dahin vegetiert. Auch gibt es Erkrankungen die einen schnellen und bösartigen Verlauf haben und dafür sorgen, dass man ein Pflegefall wird.

Es soll nicht das Gefühl aufkommen das es hier um Pflegefälle oder Behinderte geht. Es geht hier wirklich darum Das ein Überleben nur noch von Maschinen und Medikamenten abhängig ist und man in dieser Situation nicht mehr selbst entscheiden kann.

Wie in unserem Rechtsstaat üblich gibt es hierfür auch Regelungen. Drei Dokumente sind sehr wichtig. Wenn man diese hat sind Angehörige oder Vertraute in der Lage für einen zu entscheiden. Oder in Form der Patientenverfügung sich und die Ärzte und das Pflegepersonal Ihrer Pflicht zu entbinden.

Hier im Blog werden in den nächsten Tagen diese Beiträge zu dem Thema veröffentlicht:

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Patientenverfügung
  3. Betreuungsvollmacht
  4. Links und Downloads zum Thema
Fazit: 
Wenn man mindestens zwei dieser Dokumente vorbereitet hat und bei verlässlichen Personen hinterlegt hat, kann man sich relativ sicher sein, dass der Wunsch wie man sterben möchte nach besten Wissen eingehalten wird.
Auch wenn ich hier immer wieder darauf hinweise das man abwägen sollte wem man diese mächtigen Verfügungen und Vollmachten in die Hand gibt. Ich selbst würde erst zögern, aber dann das richtige machen. 
Wichtig ist es wie ich es auch gemacht habe in Gesprächen mit den betroffenen festzustellen und zu untermauern wie wichtig einem dieses Thema ist, wohlhoffend dass das Leben noch lange geht.

Ich denke oder weis sogar das es mit meinen vertrauten klappt.