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Posts mit dem Label Patientenverfügung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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Freitag, 20. März 2015

Die Patientenverfügung

Mit der Vorsorgevollmacht habe ich schon die Vollmacht beschrieben, die sicherstellt, dass die rechtlichen Angelegenheiten geregelt sind. Hier benennt man noch zu Zeiten in denen man bei Bewusstsein ist, wer einen dann vertreten darf. In diesem Beitrag geht es um die Patientenverfügung

Wofür ist die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt wie Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige in einer akuten Notfallsituation oder bei anhaltender Erkrankung deren Ausgang tödlich ist sich in den Punkten der medizinischen und pflegerischen Versorgung und auch bei der Ersten Hilfe verhalten sollen.
Die Patientenverfügung enthebt Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige ihre Eide und ethischen Vorgaben. 

Was wird in der Patientenverfügung geregelt

In der Patientenverfügung  legt man fest wie mit 
  • Lebenserhaltenden Maßnahme
  • Schmerz und Symptombehandlung
  • Künstiche Ernährung und Flüßigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Ort der Behandlung 
umgegangen werden soll.

Wie Sicher ist die Patientenverfügung

Wenn die Patienverfügung erstmal vorliegt ist die Einhaltung der Vorgaben kein Problem. Daher ist es wichtig das man es der Person wo man sie hinterleg vertraut und zutraut diese im Fall der Fälle die Patientenverfügung vorzulegen. Im Endeffekt führt jede Klausel unweigerlich zum Tod und das ist etwas was für viele nicht vorstellbar ist. 
Ärzte und Pflegepersonal richten sich in der Regel nach den Vorgaben der Patientenverfügung, für den Fall das ein Arzt oder jemand vom Pflegepersonal es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, haben Krankenhäuser und Pflegeeinrichtung Regelung die sicherstellen, dass im Sinne des Patienten gehandelt wird. 
Das keine halbherzige Diagnose getroffen wird ist auch in der Patientenverfügung geregelt, so müssen zwei Ärzte unabhägig von einander den nicht mehr abzuwendenden Tod feststellen. 

Wann tritt die Patientenverfügung nicht in Kraft

Der herbeigerufene Notarzt kann keine Rücksicht auf die Patientenverfügung nehmen. Zum einen ist seine Aufgabe leben zu Retten und das schnell. Hier fehlt die Zeit eine Patientenverfügung zu prüfen. Zum anderen sind wie im oberen Punkt beschrieben zwei unabhängig von einander prüfende Ärzte notwendig. 
Dies kann man nur verhindern in dem man keinen Notarzt ruft aber das zu entscheiden ist echt schwer.

Bei wem sollte ich die Patientenverfügung hinterlegen

Diese Frage hab ich mir wirklich gestellt, da meine Frau und ich uns bei dem Thema einig sind, bin ich mir sicher das sie in dem Fall auch wenn es schwer ist die richtige Entscheidung und die Patientenverfügung vorlegt. 
Zur Sicherheit habe ich in einem anderen Fall empfohlen sie bei zwei Personen und dem Hausarzt zu hinterlegen.
Wichtig ist das man mit seinen Angehörigen bespricht wie ernst es einem mit der Patientenverfügung ist.

Wie mache ich auf die Patientenverfügung aufmerksam

Es gibt Situationen in denen nicht sofort ein Angehöriger da ist. Hierfür habe ich mir eine Scheckkarte fertig gemacht. Diese trage ich in meiner Geldbörse direkt auf dem Ausweis. Ein rotes Kreuz hebt die Wichtigkeit dieser Karte hervor. 
Im Falle das man ins Krankenhaus eingeliefert wird und noch kein Angehöriger da ist und man sich selbst nicht äußern kann wird der Personalausweis gesucht und somit der Hinweis gefunden.

Weiterführende Links:

Scheckkarte bestellen

Mittwoch, 18. März 2015

Wie soll meine Leben enden

Eine mehr oder minder philosophische Frage, die ich mir schon oft gestellt habe. Nicht aufgrund einer Erkrankung oder weil mir das Leben über war, sondern weil ich weiß wie ich nicht sterben möchte. Zu oft habe ich in der Vergangenheit gesehen, dass es Menschen gab die gelitten haben oder wahrscheinlich gar nicht mehr mitbekommen haben, dass sie leben.

Der Tod dauert das ganze Leben. Und hört vermutlich auf, wenn er eintritt.

Und einem jeden von uns kann es passieren das man einen Unfall hat der nicht tödlich, aber komatös endet. Und man bis zum Lebensende was nicht feststeht dahin vegetiert. Auch gibt es Erkrankungen die einen schnellen und bösartigen Verlauf haben und dafür sorgen, dass man ein Pflegefall wird.

Es soll nicht das Gefühl aufkommen das es hier um Pflegefälle oder Behinderte geht. Es geht hier wirklich darum Das ein Überleben nur noch von Maschinen und Medikamenten abhängig ist und man in dieser Situation nicht mehr selbst entscheiden kann.

Wie in unserem Rechtsstaat üblich gibt es hierfür auch Regelungen. Drei Dokumente sind sehr wichtig. Wenn man diese hat sind Angehörige oder Vertraute in der Lage für einen zu entscheiden. Oder in Form der Patientenverfügung sich und die Ärzte und das Pflegepersonal Ihrer Pflicht zu entbinden.

Hier im Blog werden in den nächsten Tagen diese Beiträge zu dem Thema veröffentlicht:

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Patientenverfügung
  3. Betreuungsvollmacht
  4. Links und Downloads zum Thema
Fazit: 
Wenn man mindestens zwei dieser Dokumente vorbereitet hat und bei verlässlichen Personen hinterlegt hat, kann man sich relativ sicher sein, dass der Wunsch wie man sterben möchte nach besten Wissen eingehalten wird.
Auch wenn ich hier immer wieder darauf hinweise das man abwägen sollte wem man diese mächtigen Verfügungen und Vollmachten in die Hand gibt. Ich selbst würde erst zögern, aber dann das richtige machen. 
Wichtig ist es wie ich es auch gemacht habe in Gesprächen mit den betroffenen festzustellen und zu untermauern wie wichtig einem dieses Thema ist, wohlhoffend dass das Leben noch lange geht.

Ich denke oder weis sogar das es mit meinen vertrauten klappt.